Politische Brandmauer im Wasser: DLRG schließt AfD-Mitglieder aus und löst massive Protestwelle aus

In der Bundesrepublik Deutschland galt das Ehrenamt lange Zeit als heiliger Boden der politischen Neutralität. Ob bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder der Wasserrettung – im Vordergrund stand stets der Dienst am Mitmenschen, unabhängig von Weltanschauung oder politischer Präferenz. Doch dieses ungeschriebene Gesetz scheint nun endgültig Geschichte zu sein. Ein aktueller Beschluss des DLRG Landesverbandes Württemberg sorgt für ein politisches Erdbeben: Künftig werden Mitglieder, die die AfD aktiv unterstützen, konsequent aus der Organisation ausgeschlossen. Eine Entscheidung, die nicht nur juristische Fragen aufwirft, sondern auch die moralischen Grundfesten des Rettungswesens erschüttert.

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Satzungsänderung mit Sprengkraft

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist mit rund 1,9 Millionen Mitgliedern und Förderern die weltweit größte Wasserrettungsorganisation. Dass ausgerechnet ein so bedeutender Verband eine explizit politische Selektion seiner Mitglieder vornimmt, ist ein Novum in dieser Dimension. Grundlage für den Ausschluss ist eine Änderung der Landessatzung vom 22. September 2024. In Paragraph 4 wurde ein folgenschwerer Absatz hinzugefügt: Nicht Mitglied werden oder sein kann demnach, wer Organisationen oder Parteien „aktiv unterstützt“, deren Ziele mit dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.

Was zunächst nach einer allgemeinen Schutzklausel klingt, wird durch die Ausführungsbestimmungen konkret gegen die AfD gerichtet. Als „unvereinbar“ gilt eine Mitgliedschaft insbesondere dann, wenn die unterstützte Partei im Verfassungsschutzbericht des Landes oder des Bundes als rechtsextremer Verdachtsfall aufgeführt wird. Da sowohl das Landesamt in Baden-Württemberg als auch das Bundesamt die AfD entsprechend einstufen, ist die Marschroute klar: Wer sich zur AfD bekennt, darf im Südwesten kein Rettungsschwimmer mehr sein.

Die Paradoxie der Lebensrettung

Die Kritik an diesem Vorgehen ist laut und vielschichtig. Kritiker fragen sich: Spielt die politische Meinung eine Rolle, wenn es darum geht, ein Kind vor dem Ertrinken zu bewahren? Ein hochqualifizierter Rettungsschwimmer, der jahrelang Dienst an den Stränden und Seen geleistet hat, wird plötzlich als „nicht gut genug“ abgestempelt, weil er bei der nächsten Wahl sein Kreuz bei einer Partei setzt, die demokratisch zugelassen und in allen Parlamenten vertreten ist.

Besonders pikant ist die Frage der staatlichen Förderung. Da die DLRG in hohem Maße von Steuergeldern profitiert – also auch von den Steuern der Millionen AfD-Wähler –, stellt sich die juristische Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Diskriminierung. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt eindeutig, dass niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden darf. Durch die Satzungsänderung scheint dieses Grundrecht im Bereich des Ehrenamtes de facto außer Kraft gesetzt zu werden.

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Massive Austrittswelle und prominenter Protest

Die Reaktion auf diesen Kurs ließ nicht lange auf sich warten. In den sozialen Medien und direkt bei den Geschäftsstellen des DLRG macht sich Unmut breit. Es ist von einer „Austrittswelle“ die Rede, die nicht nur AfD-Mitglieder betrifft, sondern auch Bürger, die sich gegen die zunehmende Politisierung des Alltags wehren.

Ein prominentes Beispiel für diesen Widerstand ist Professor Ulrich Wantum. In einem offenen Brief an die DLRG-Präsidentin kündigte der langjährige Spender und selbst ausgebildete Rettungsschwimmer seine finanzielle Unterstützung auf. Er betonte, kein AfD-Mitglied zu sein, halte aber die Diskriminierung von Mitgliedern einer demokratisch gewählten Partei für zutiefst undemokratisch. Er kritisierte scharf, dass die Einstufung des Verfassungsschutzes – einer weisungsgebundenen Regierungsbehörde – als alleiniges Kriterium für den Ausschluss aus einem unpolitischen Verein herangezogen wird. In keiner anderen westlichen Demokratie sei es üblich, dass eine Regierungsbehörde derart massiv gegen die Opposition ermittelt und dies als Basis für gesellschaftliche Ächtung dient.

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Ein Muster der Ausgrenzung

Der Fall DLRG steht nicht allein. Er reiht sich ein in eine immer länger werdende Liste von Vorfällen, bei denen AfD-Mitglieder oder deren Angehörige aus dem gesellschaftlichen Leben gedrängt werden. Ob der katholische Sozialverband Kolping, Kitas, die Kinder von AfD-Politikern ablehnen, oder Krankenhäuser, die Mitarbeitern wegen ihres politischen Engagements kündigen – die „Brandmauer“ wird zunehmend zu einer Mauer in den Köpfen und Herzen der Menschen.

Für die DLRG könnte dieser Schritt langfristig fatale Folgen haben. Das Ehrenamt lebt vom Zusammenhalt und der Einsatzbereitschaft aller Bürger. Wenn nun politische Gesinnungsprüfungen eingeführt werden, droht die Professionalität unter dem Diktat der Ideologie zu leiden. Am Ende stellt sich die beklemmende Frage: Werden wir in Zukunft erst nach dem Parteibuch fragen, bevor wir die Hand zur Rettung ausstrecken? Die aktuelle Entwicklung lässt befürchten, dass die Antwort darauf bereits in den Satzungsentwürfen der großen Verbände geschrieben steht.