Justiz-Beben in Magdeburg: Attentäter im Hungerstreik, Polizisten unter Verdacht – Droht jetzt der totale Rechtsstaat-Kollaps?

Magdeburg – Es sind Tage, an denen man den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren könnte. Tage, an denen die Realität so absurd, so verdreht und so schmerzhaft erscheint, dass man sich kneifen möchte, um aus einem schlechten Traum zu erwachen. Doch für die Bürger von Magdeburg, für die Hinterbliebenen der Opfer des schrecklichen Weihnachtsmarkt-Attentats und für alle, die noch an den gesunden Menschenverstand glauben, gibt es kein Erwachen. Sie sind gefangen in einem juristischen Schauspiel, das droht, zur Farce zu verkommen.

Wir befinden uns mitten im Prozess gegen jenen Mann, der – so die Anklage – mit seinem Fahrzeug brutal in eine Menschenmenge raste, mindestens sechs Menschen tötete und hunderte verletzte. Ein Verbrechen, so grausam, dass es eigentlich nur eine Antwort geben dürfte: Die volle Härte des Gesetzes. Doch stattdessen erleben wir eine Aneinanderreihung von Ereignissen, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat auf eine harte Probe stellen.

Der Hungerstreik: Ein durchschaubares Manöver?

Der 13. Verhandlungstag am Landgericht Magdeburg sollte eigentlich Licht ins Dunkel bringen, doch der Platz auf der Anklagebank blieb leer. Der Grund? Der Angeklagte befindet sich im Hungerstreik. „Verhandlungsunfähigkeit“ lautet das Zauberwort, das Strafverteidigern oft ein Lächeln und Richtern Sorgenfalten ins Gesicht treibt.

Es ist ein Muster, das wir in Deutschland mittlerweile zu oft sehen. Wenn die Beweislast erdrückend ist, wenn es kein Entkommen mehr gibt, dann wird der Körper zur Waffe gegen das Verfahren gemacht. Ist es wirkliche Verzweiflung oder kaltes Kalkül? Kritiker sehen darin Parallelen zu anderen prominenten Fällen, in denen plötzliche Krankheiten – man denke an den ominösen „Bluthochdruck“ in Wirtschaftsprozessen – dazu dienten, Verfahren in die Länge zu ziehen oder gar platzen zu lassen.

Für die Opfer und ihre Familien ist dieses Verhalten ein Schlag ins Gesicht. Sie warten seit fast einem Jahr auf ein Urteil, auf einen Abschluss, auf Gerechtigkeit. Stattdessen müssen sie zusehen, wie der mutmaßliche Täter das Tempo diktiert und die Justiz am Nasenring durch die Manege führt. Wenn ein Prozess nicht stattfinden kann, weil der Angeklagte sich weigert zu essen, stellt sich die Frage: Wer hat hier eigentlich die Kontrolle? Der Staat oder der Verbrecher?

Die „Wahn“-Karte: Der Weg in die Freiheit?

Doch der Hungerstreik ist nur die Spitze des Eisbergs. Viel bedrohlicher schwebt das Damoklesschwert der „Schuldunfähigkeit“ über dem Verfahren. Zeugen, darunter ehemalige Kollegen, zeichnen mittlerweile ein Bild des Angeklagten, das perfekt in die Strategie einer Verteidigung auf psychische Krankheit passt.

Er sei oft krank gewesen, berichten sie. Habe von „Rauschen in den Ohren“ gesprochen, sei „aufgeregt wie ein Stier“ gewesen und habe wirre Dinge über Sterben und Suizid geäußert. Ein Zeuge berichtete gar von „Gänsehaut“ bei Gesprächen mit ihm. Plötzlich ist von Wahnvorstellungen die Rede.

Das juristische Kalkül dahinter ist klar: Wer im Wahn handelt, ist nicht schuldfähig. Wer nicht schuldfähig ist, kommt nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie – und kommt dort unter Umständen, wenn er als „geheilt“ gilt, viel früher wieder frei als ein verurteilter Mörder mit lebenslanger Haft und festgestellter besonderer Schwere der Schuld. Es ist die ultimative Hintertür unseres Rechtssystems. Während ein Steuerzahler für kleinste Vergehen die volle Härte spürt, könnte hier jemand, der den Tod von Menschen verursacht hat, als „Patient“ statt als „Täter“ behandelt werden.

Der eigentliche Skandal: Ermittlungen gegen die Polizei

Als wäre das alles nicht schon schwer genug zu ertragen, ließ der AfD-Politiker Ulrich Siegmund nun eine Bombe platzen, die das Fass zum Überlaufen bringt. In einem Video, das sich wie ein Lauffeuer auf der Plattform X (ehemals Twitter) verbreitet, enthüllt er Vorgänge, die man eher in einem totalitären Unrechtsstaat vermuten würde als in der Bundesrepublik Deutschland.

Laut Siegmund wird in Sachsen-Anhalt aktuell gegen Polizeibeamte ermittelt – wegen Körperverletzung. Das Opfer dieser angeblichen Körperverletzung? Der Attentäter von Magdeburg selbst. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Beamten seien bei der Festnahme des Mannes, der gerade Menschen getötet und verletzt haben soll, „nicht zart genug“ vorgegangen. Er habe Verletzungen davongetragen.

Man muss diesen Satz mehrmals lesen, um ihn zu begreifen. Da draußen setzen Polizisten ihr Leben aufs Spiel, um einen Amoklauf zu beenden, um weitere Tote zu verhindern, um die Gesellschaft zu schützen. Und was ist der Dank des Staates? Ein Ermittlungsverfahren.

Verkehrte Welt in Sachsen-Anhalt

Diese Nachricht ist eine Bankrotterklärung der politischen Führung. Innenministerin Tamara Zieschang und Ministerpräsident Reiner Haseloff (beide CDU) müssen sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Seite sie eigentlich stehen. Wenn Polizisten Angst haben müssen, ihren Job zu machen, weil sie danach vom Staatsanwalt gejagt werden, während der Verbrecher anwaltlich betreut seine Wehwehchen geltend macht, dann stimmt etwas im System nicht mehr.

Es ist die klassische Täter-Opfer-Umkehr. Der Täter wird zum Opfer stilisiert, weil er bei seiner Ergreifung Blessuren erlitten hat. Die Polizisten, die Helden des Moments, werden zu Tätern kriminalisiert. Welches Signal sendet das an die Beamten im Land? „Schaut lieber weg, greift nicht ein, sonst landet ihr vor dem Richter“? Ein verheerenderes Signal kann man kaum senden.

Siegmund spricht in seinem Video von einer möglichen Schmerzensgeldzahlung an den Attentäter – ein Szenario, das in den USA vielleicht vorstellbar ist, hierzulande aber jeden Gerechtigkeitssinn pulverisieren würde. Sollte der Mann, der so viel Leid gebracht hat, am Ende noch Geld vom Staat bekommen, weil er bei der Festnahme unsanft angefasst wurde, wäre der soziale Frieden in diesem Land massiv gefährdet.

Ein System am Limit

Der Fall Magdeburg ist längst mehr als nur ein lokales Ereignis. Er ist ein Brennglas für die Probleme unserer Justiz. Auf der einen Seite sehen wir einen Staat, der bei Bürgern, die ihre GEZ-Gebühren nicht zahlen oder die „falsche“ Meinung im Netz posten, mit eiserner Härte und sofortiger Wirkung durchgreift. Da gibt es keine langen Prozesse, keine Gutachten über die schwere Kindheit, da wird vollstreckt.

Aber wenn es um Schwerkriminalität geht, um Gewaltverbrechen, dann verheddert sich der Rechtsstaat in seinen eigenen prozessualen Fesseln. Dann zählen Gutachten mehr als Tatsachen, dann wird monatelang über die Psyche des Täters philosophiert, während die Opfer vergessen werden.

Die absurde Pointe des Gutachters, der laut Video nun offiziell bestätigt hat, dass die „Fahrt die Ursache für den Tod“ eines Opfers war, wirkt da fast schon wie Hohn. Brauchen wir dafür Experten? Brauchen wir dafür Monate? Es wirkt, als würde die Justiz Zeit schinden, als würde man sich nicht trauen, das Offensichtliche auszusprechen und zu verurteilen.

Fazit: Gerechtigkeit sieht anders aus

Deutschland blickt nach Magdeburg, und was es sieht, macht Angst. Es ist die Angst vor einem Staat, der seine Prioritäten verloren hat. Ein Staat, der den Täter schützt und den Polizisten verfolgt. Ein Staat, der sich von Hungerstreiks erpressen lässt.

Wir brauchen dringend eine Rückbesinnung auf die Grundwerte unseres Rechts. Opferschutz muss vor Täterschutz gehen. Die Polizei muss den Rücken gestärkt bekommen, statt Messer in denselben gerammt zu kriegen. Und Prozesse müssen beschleunigt werden, damit Gerechtigkeit nicht zu einem abstrakten Begriff verkommt, auf den man Jahre warten muss.

Ulrich Siegmund hat mit seinem Video den Finger tief in die Wunde gelegt. Nun liegt es an der Politik und der Justiz, diese Wunde zu schließen – oder zu beweisen, dass sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Was ist eure Meinung zu diesem Fall? Sollten Polizisten bestraft werden, wenn sie bei der Festnahme von Schwerverbrechern hart zugreifen? Schreibt es uns in die Kommentare!